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Die Diagnose einer Krebskrankheit stellt einen schweren Einschnitt in das Leben der Betroffenen dar. Zwar sind in den letzten Jahren viele Fortschritte bei der Behandlung von Krebserkrankungen erzielt worden, viele Fragen im Zusammenhang mit Krebskrankheiten können allerdings nach wie vor nicht beantwortet werden. Deshalb gehört es zu den wichtigsten Aufgaben der modernen Medizin, deren Ursache zu erforschen und die Behandlung zu verbessern. Eine wichtige Unterstützung hierfür bieten Krebsregister.
Durch das Landekrebsregistergesetz vom 13. März 2006 hat Baden-Württemberg die gesetzlichen Voraussetzungen für den Aufbau eines Krebsregisters geschaffen und eine gesetzliche Meldepflicht eingeführt. Daher gehört es zur Aufgabe des Onkologischen Schwerpunktes Karlsruhe, alle festgestellten Fälle von Krebs seit dem 03.08.2009 an das Krebsregister Baden-Württemberg zu melden.
Dem Schutz der Patienten-Daten kommt hierbei besondere Bedeutung zu. Das Landeskrebsregistergesetz enthält deshalb zahlreiche datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Das Krebsregister möchte zur Klärung folgender Fragen beitragen:
Weitere Informationen zum Krebsregister finden Sie unter folgendem Link:
www.krebsverband-baden-wuerttemberg.de/200.0.html